NETZNUTZUNGSENTGELTE
Die Bundesnetzagentur legt zu Beginn jeder Regulierungsperiode auf der Grundlage der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) jährliche Erlösobergrenzen für jedes Gasnetz fest. Die jährlichen Erlöse sind maßgeblich für die Bildung der Netzentgelte, die für die Nutzung des Gasnetzes zu zahlen sind. Netzbetreiber sind verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 ARegV ihre Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe. Im Übrigen sind sie im Falle einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 4 ARegV zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgt zum 1. Januar eines Kalenderjahres.
Allgemeine Netzentgelte
Gemäß § 4 Abs. 3 und 4 ARegV hat die Gasversorgung Wismar Land GmbH mit Wirkung zum 01.01.2025 ihre Netzentgelte angepasst.
Wir weisen darauf hin, dass Änderungen der für das folgende Kalenderjahr bislang ermittelten Netzentgelte weiterhin bis spätestens zum 1. Januar 2025 vorbehalten bleiben müssen. Dies ergibt sich insbesondere aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte, auf die wir keinen Einfluss haben. Die Änderungen können sich jedoch beispielsweise auch aufgrund anderer regulatorischer Vorgaben ergeben.
Preisblätter Netzentgelte
- Netzentgelte Gasgültig ab dem 01.01.2025
- Netzentgelte Gas Gesamtversiongültig ab dem 01.01.2024
- Netzentgelte Gas Gesamtversiongültig ab dem 01.01.2023
- Netzentgelte Gas Gesamtversiongültig ab dem 01.01.2022
- Netzentgelte Gas Gesamtversiongültig ab dem 01.01.2021
- Netzentgelte Gas Gesamtversiongültig ab dem 01.07.2020
- Netzentgelte Gas Gesamtversiongültig ab dem 01.01.2020
- Netzentgelte Gas Gesamtversiongültig ab dem 01.01.2019
- Netzentgelte Gas Gesamtversiongültig ab dem 01.01.2018
- Entgelte für Unterbrechung und Wiederherstellunggültig ab dem 01.01.2018
- Netzentgelte Gas Gesamtversiongültig ab dem 01.01.2017
- Entgelte für Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellunggültig ab dem 01.01.2017
- Netzentgelte Gas Gesamtversiongültig ab dem 01.01.2016
- Entgelte für Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellunggültig ab dem 01.01.2016
- Netzentgelte Gas Gesamtversiongültig ab dem 01.01.2015
- Netzentgelte Gas Gesamtversiongültig ab dem 01.01.2014
- Netzentgelte Gas Gesamtversiongültig ab dem 01.01.2013
- Netzentgelte Gas Gesamtversiongültig ab dem 01.01.2012
- Netzentgelte Gas Gesamtversiongültig ab dem 01.01.2011
- Netzentgelte Gas Gesamtversiongültig ab dem 01.01.2010
- Netzentgelte Gas Gesamtversiongültig ab dem 01.01.2010
Mehr- und Mindermengen
Die Gasversorgung Wismar Land GmbH verwendet ab 01.10.2008 gemäß § 12 Netzzugangsbedingungen die vom Bilanzkreisnetzbetreiber veröffentlichten mittleren Ausgleichsenergiepreise für die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen.
Diese sind auf der Internetseite des Marktgebietsverantwortlichen veröffentlicht.
Konzessionsabgabe
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach dem zwischen der Gemeinde, in der sich die Entnahmestelle befindet, und der Gasversorgung Wismar Land GmbH geschlossenen Konzessionsvertrag in Verbindung mit der Konzessionsabgabenverordnung.
- Veröffentlichung Konzessionsabgabesätze in Eurocent/kWhgem. § 20 Abs. 1 EnWG