Grundversorger

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Das erste Mal war diese Feststellung zum 1. Juli 2006 durchzuführen. Die letzte Feststellung war zum 1. Juli 2018 durchzuführen. Zum 1. Juli 2021 erfolgte die nunmehr sechste Feststellung für das Netzgebiet der Gasversorgung Wismar Land GmbH.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Grundversorgerfeststellung Gas

Entsprechend den oben genannten Vorgaben erfolgt im Netzgebiet der Gasversorgung Wismar Land GmbH die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die Stadtwerke Grevesmühlen GmbH, so dass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.

Kontaktdaten Grundversorger

Stadtwerke Grevesmühlen GmbH
Grüner Weg 26
23936 Grevesmühlen
Telefon: 03881 7845-0
Telefax: 03881 7845-60
www.stadtwerke-gvm.de
info@stadtwerke-gvm.de
Registergericht: Amtsgericht Schwerin HRB 2073
Steuernummer: 079/133/30549